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6.4 Baustellenabfälle

Nebenleistungen

Baustellenabfälle fallen in die Entsorgungsverantwortung des Auftragnehmers. Gemäß Punkt 4.1.11 der VOB, Teil C, DIN 18299 ist die Entsorgung von Abfällen aus dem Bereich des Auftragnehmers eine Nebenleistung.


Kalkulation Entsorgung

Die Entsorgung von Baustellenabfällen, soweit es sich um Nebenleistungen nach VOB, Teil C, handelt, z. B. Verpackungsmaterialien für Baustoffe, wie Folien, Paletten, Reste von Baumaterialien o. Ä. sind grundsätzlich in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren.


Besondere Leistungen

In besonderen Fällen können diese Leistungen als „Besondere Leistungen“ getrennt ausgeschrieben werden (z. B. bei größeren Baustellen mit verschiedenen Auftragnehmern) (s. VOB, Teil C, DIN 18299, Pkt. 4.2.13).