BWM BMWSB und BMVg Baufachlichen Richtlinien Recycling
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 RBBau




Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes

Die Richtlinien regeln im Wesentlichen den Haushaltsvollzug bei der Durchführung von Bauaufgaben des Bundes. Sie sind gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu §§ 24 und 54 der Bundeshaushaltsordnung bei Baumaßnahmen des Bundes anzuwenden.




 WEITERE BAUFACHLICHE RICHTLINIEN




Baufachliche Richtlinien Abwasser

Die Baufachlichen Richtlinien Abwasser gelten für die Planung, den Bau und den Betrieb von abwassertechnischen Anlagen in Liegenschaften des Bundes gemäß den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau).

Sie stellen Anforderungen zur Sicherung der Qualität von planerischen, baulichen und betrieblichen Leistungen der Abwassertechnik dar.






Baufachliche Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz

Die Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz (BFR BoGwS) gelten für die Planung und Ausführung der Untersuchung und Sanierung schädlicher Bodenveränderungen, Altlasten und Grundwasserverunreinigungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sowie des Bundesministeriums der Verteidigung.

Ziel der BFR BoGwS ist es, die Verfahrensabläufe zur Bearbeitung von kontaminationsverdächtigen Flächen (KVF) und kontaminierten Flächen (KF) von der Erfassung bis zur ggf. erforderlichen Sanierung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bundesweit einheitlich zu regeln.






Baufachliche Richtlinien Kampfmittelräumung

Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung (BFR KMR) sind Arbeitshilfen, die für die Planung und Ausführung der Erkundung, Bewertung und Räumung von Kampfmitteln auf Bundesliegenschaften gelten. Die Baufachlichen Richtlinien enthalten eine fachliche Vorgehensweise sowie Hinweise und Details für die Planung und Ausführung der Kampfmittelräumung.






Baufachliche Richtlinien Liegenschaftsbestandsdokumentation

Die Baufachlichen Richtlinien Liegenschaftsbestandsdokumentation (BFR LBestand) definieren die Regeln zur Erhebung, Führung und Fortschreibung der Liegenschaftsbestandsdokumentation von Bundesliegenschaften. Sie bilden ein institutionsübergreifendes Regelwerk für alle Liegenschaften des Bundes im Geltungsbereich der RBBau.




 BUNDESMINISTERIEN/BUNDESANSTALTEN

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