5.1 Einleitung
Nachhaltigkeit
Vor dem Hintergrund des Nachhaltigkeitsgrundsatzes sind bei Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen folgende ressourcenschonende Aspekte zu beachten:
- Wiederverwendung von Bauteilen bzw. Einbauten (s. Kap. 4.7 und Kap. 5.3)
- Verwendung/Einsatzmöglichkeiten von RC-Baustoffen (s. Kap. 5.4)
- Prüfung der Verwendung von recyclingfähigen Baustoffen/Bauteilen
- Bevorzugung abfallarmer Konstruktionen
- Abfallvermeidung bei der Bauausführung
Diese Aspekte sind bereits bei der Planung von entsprechenden
Baumaßnahmen zu berücksichtigen. In der VOB/Teil C, DIN 18299 (Allgemeine
Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, Punkt 2) wird auf die
Verwendungsmöglichkeit von wiederaufbereiteten Stoffen hingewiesen.
Von Bauprodukten (s. Kap. 5.2) abgegrenzt sind Baustoffe und damit auch eine
Vielzahl an Recycling-Baustoffen zu sehen. Hier sind die Ausführungen in
Kap. 5.4 zu beachten.
EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO)
Am 1. Juli 2013 ist die EU-Bauproduktenverordnung mit sämtlichen
Regelungen in Kraft getreten. Die „Wesentlichen Merkmale“ von Bauprodukten
sind in harmonisierten technischen Spezifikationen festzulegen. Die
dazugehörigen Grundanforderungen an Bauwerke beinhalten unter anderem den
Umweltschutz und die nachhaltige Nutzung der natürlichen
Ressourcen/Ressourceneffizienz (s. Anhang I der EU-BauPVO).