BWM BMWSB und BMVg Baufachlichen Richtlinien Recycling
Start TextteilAnhängeLinks
Sie sind hier: Startseite > Textteil > 5 Neubau > 5.1 Einleitung

5.1 Einleitung

Nachhaltigkeit

Vor dem Hintergrund des Nachhaltigkeitsgrundsatzes sind bei Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen folgende ressourcenschonende Aspekte zu beachten:

  • Wiederverwendung von Bauteilen bzw. Einbauten (s. Kap. 4.7 und Kap. 5.3)
  • Verwendung/Einsatzmöglichkeiten von RC-Baustoffen (s. Kap. 5.4)
  • Prüfung der Verwendung von recyclingfähigen Baustoffen/Bauteilen
  • Bevorzugung abfallarmer Konstruktionen
  • Abfallvermeidung bei der Bauausführung

Diese Aspekte sind bereits bei der Planung von entsprechenden Baumaßnahmen zu berücksichtigen. In der VOB/Teil C, DIN 18299 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, Punkt 2) wird auf die Verwendungsmöglichkeit von wiederaufbereiteten Stoffen hingewiesen.

Von Bauprodukten (s. Kap. 5.2) abgegrenzt sind Baustoffe und damit auch eine Vielzahl an Recycling-Baustoffen zu sehen. Hier sind die Ausführungen in Kap. 5.4 zu beachten.


EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO)

Am 1. Juli 2013 ist die EU-Bauproduktenverordnung mit sämtlichen Regelungen in Kraft getreten. Die „Wesentlichen Merkmale“ von Bauprodukten sind in harmonisierten technischen Spezifikationen festzulegen. Die dazugehörigen Grundanforderungen an Bauwerke beinhalten unter anderem den Umweltschutz und die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen/Ressourceneffizienz (s. Anhang I der EU-BauPVO).


▲ zurück nach oben