5.4 Einsatz von Recycling-Baustoffen
- 5.4.1 Recycling-Baustoffe aus mineralischen Abfällen
- 5.4.2 Recycling-Baustoffe aus nicht-mineralischen Abfällen
Qualitätskriterien
Der Einsatz von aufbereiteten (Recycling-)Stoffen ist möglich, wenn sie
für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet und aufeinander abgestimmt
sind. Bewusst wird dabei das Kriterium der Geeignetheit mit der Pflicht der
Qualitäts- und Güteüberwachung in Verbindung gebracht, so dass zugleich den
Brauchbarkeitskriterien für Bauprodukte weitestgehend entsprochen ist. Zu
nennen sind in Bezug auf den Einsatz von Recycling-Baustoffen insbesondere
die Regelungen gemäß den Schriftenreihen der Bundesanstalt für Straßenwesen
(BASt) und der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV).
Darüber hinaus sind einige DIN-Normen sowie die Anforderungen der
bauaufsichtlichen Zulassung durch das DIBt einschlägig. Zudem sind
Qualitätskriterien in einigen länderspezifischen Regelungen und
Vereinbarungen mit der betroffenen Bauwirtschaft definiert.
Nähere Ausführungen zu den Anforderungen an Recycling-Baustoffe sind in
Anhang A-7 dargelegt.
5.4.1 Recycling-Baustoffe aus mineralischen Abfällen
Einsatzmöglichkeiten
Recycling-Baustoffe aus der Aufbereitung von mineralischen Abfällen sind
vor allem für den Einsatz bei technischen Bauwerken (Herstellung einer
technischen Funktion) wie z. B. im Erd- und Straßenbau etabliert und
weitgehend geregelt (s. Anh. A-7). Im Bedarfsfall sind länderspezifische
Regelungen bei den jeweils zuständigen Abfallbehörden zu erfragen (s. a.
Länderarbeitsgemeinschaft Abfall:
www.laga-online.de unter „Aktuelles“).
Allgemeine Anforderungen
Um den allgemeinen Anforderungen des Bauordnungsrechts in Zusammenhang
mit den betreffenden Bauordnungen der Länder und den dazu erlassenen
Verordnungen sowie den Anforderungen des Umweltrechts im Hinblick auf die
Schadlosigkeit der Verwertung (§ 7 Abs. 3 KrWG; WHG; BBodSchG) gerecht zu
werden, sind für die Recycling-Baustoffe mineralischer Zusammensetzung
folgende Parameter von Relevanz:
- stoffliche Zusammensetzung
- Widerstand gegen Verwitterung
- Wasseraufnahme-Fähigkeit
- Frostbeständigkeit
- Raumbeständigkeit
- Widerstandsfähigkeit gegen Schlagbeanspruchung
- Schlagzertrümmerungswert Split (SZ)
- Schlagzertrümmerungswert Schotter (SD)
- Korngrößenverteilung
- Kornform
- Bruchflächigkeit
- Reinheit und schädliche Bestandteile
- Farbe und Geruch
- Fremdstoffe und grobe Stoffe organischen Ursprungs
- Feine organische Bestandteile
- Abschlämmbare Bestandteile
- Mergelige und tonige Bestandteile
- Materialdichten
- Schadstoffe
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Güteüberwachung
Insbesondere vor dem Hintergrund der erheblichen Mengen an mineralischen
Recycling-Baustoffen sind qualitäts- und gütesichernde Maßnahmen von
Bedeutung. Zielsetzung der Aufbereitung von Bauabfällen ist es, einen
Qualitätsstandard zu erreichen, der dem von Primärrohstoffen weitgehend
entspricht. Dies setzt eine möglichst sortenreine Erfassung dieser Abfälle
auf der Baustelle voraus.
Zentrales Thema der Güteüberwachung von Recycling-Baustoffen bilden dabei
die
- bautechnischen wie auch
- chemischen Eigenschaften (Umweltverträglichkeit).
5.4.2 Recycling-Baustoffe aus nicht-mineralischen Abfällen
Beispiele
Sowohl aus dem Bausektor als auch aus anderen Branchen werden nicht-mineralische Abfälle bei der Herstellung von Recycling-Baustoffen verwertet. Beispielsweise sind zu nennen:
- Papier- und Holzabfälle zur Herstellung von Dämmstoffen
- Kunststoffabfälle zur Herstellung von Kunststoffrohren
- NE- und Stahlschrott zur Herstellung neuer Metallerzeugnisse (z. B. Stahlträger, Aluminium-Bleche)
PVC-Verwertung
Hersteller von Bauprodukten aus PVC haben seit Anfang der 1990er Jahre
Sammelsysteme aufgebaut. Die gesammelten Abfälle werden verschiedenen
Verwertungsverfahren zugeführt.
Beispielsweise sind hier zu nennen:
- Kunststoffrohre
- PVC-Bodenbeläge
- PVC-Dachbahnen
- PVC-Kunststofffenster
Zum Teil werden daraus neue Bauprodukte hergestellt.
Anforderungen
Generell gelten für die Recycling-Baustoffe aus nicht-mineralischen
Abfällen die gleichen bau- und umwelttechnischen Anforderungen wie für die
v.g. Recycling-Baustoffe aus mineralischen Abfällen.
Weitere Recycling-Baustoffe aus nicht-mineralischen Abfällen werden in
Anhang A-7 genannt.