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5.3 Wiederverwendung von Bauteilen

Die Wiederverwendung von Bauteilen umfasst den Erhalt eines bereits genutzten Bauelementes durch dessen Wiedereinsatz in verändertem Baugefüge (z. B. demontierte Fertigteile aus dem Rückbau von Plattenbauten; s. a. Kap. 4.7).

Bisherige Anwendungen finden sich insbesondere im privaten Bereich oder bei Sanierungen von historischen Gebäuden. Im gewerblichen Bereich besteht bei der Wiederverwendung von Bauteilen noch ein ungenutztes Potenzial. Hierbei ist zu beachten, dass aufgrund der Abmessungen, des Erhaltungszustandes der Bauteile und der einzuhaltenden Anforderungen nur eingeschränkte Möglichkeiten bestehen.

Durch die EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) soll auch die Wiederverwendung gefördert werden (s. Kap. 5.2 bzw. Anhang I, Nr. 7 EU-BauPVO).