5.3 Wiederverwendung von Bauteilen
Die Wiederverwendung von
Bauteilen umfasst den Erhalt eines bereits genutzten Bauelementes durch
dessen Wiedereinsatz in verändertem Baugefüge (z. B. demontierte Fertigteile
aus dem Rückbau von Plattenbauten; s. a. Kap. 4.7).
Bisherige Anwendungen finden sich insbesondere im privaten Bereich oder bei
Sanierungen von historischen Gebäuden. Im gewerblichen Bereich besteht bei
der Wiederverwendung von Bauteilen noch ein ungenutztes Potenzial. Hierbei
ist zu beachten, dass aufgrund der Abmessungen, des Erhaltungszustandes der
Bauteile und der einzuhaltenden Anforderungen nur eingeschränkte
Möglichkeiten bestehen.
Durch die EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) soll auch die
Wiederverwendung gefördert werden (s. Kap. 5.2 bzw. Anhang I, Nr. 7
EU-BauPVO).