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4.5 Hinweise zur Vergabe von Leistungen






4.5.1 Vorbemerkung

Projektorganisation

Bei der Projektorganisation ist zu berücksichtigen, dass sowohl originäre als auch übertragbare Aufgaben auszuführen sind. Originäre Aufgaben des Bauherren sind solche, deren Erfüllung als Anordnung, Vorgabe, Entscheidung oder Auswahl und hierdurch als Handlung mit Rechtsfolgen wirken. Sie sind somit nicht an Dritte delegierbar (Bauherrenleistungen).

Wenn Leistungen delegiert werden, sind sie mit der konkreten Auftragsvergabe, mit der Vorgabe von Qualitätszielen, der Betreuung, der Erfolgskontrolle sowie der Abrechnung verbunden.


Projektsteuerung

Bei großen, komplexen Rückbaumaßnahmen kann es sinnvoll sein, dass Projektsteuerungs- und -controllingaufgaben ebenfalls an Externe vergeben werden. Zwar wird der Bauherr dadurch nicht von seinen originären Aufgaben entbunden, jedoch können dadurch die Bauherrenaufgaben vorbereitet und fachlich unterstützt werden. Für die Einbindung Externer wird die Verwendung des „Mustervertrags Projektmanagement“ des BMUB (BBR 2006) empfohlen.


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4.5.2 Architekten- und Ingenieurleistungen

Nicht erschöpfend beschreibbare Leistungen

Architekten- und Ingenieurleistungen zur Bestandsaufnahme und Erstbewertung, zur technischen Untersuchung und zur Planung von Rückbaumaßnahmen sind nicht eindeutig sowie erschöpfend beschreibbar und fallen somit nicht unter die VOL.


Ausnahmen

Ausnahmen bilden ggf. Teilleistungen zur technischen Untersuchung wie z. B. Laboranalytik und/oder die Gewinnung von Proben aus dem Objekt. Eine getrennte Ausschreibung gemäß VOL ist in Abwägung des dafür erforderlichen Aufwandes möglich. Überwiegt jedoch der Anteil der geistig-schöpferischen Tätigkeit (Gefahrenbewertung und Ableitung erforderlicher Maßnahmen einschließlich der Lösungsansätze), so kann eine Vergabe von Lieferleistungen zusammen mit geistig-schöpferischen Leistungen in der Gesamtheit erfolgen.


Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit

Aufträge sind an solche freiberuflich Tätigen zu vergeben, deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit feststeht, die über ausreichende Erfahrung verfügen und die Gewähr für eine wirtschaftliche Planung und Ausführung bieten. Für Rückbaumaßnahmen ist eine besondere Fachkunde erforderlich und zu belegen (s. Anhang A-4.2).


Öffentlicher Teilnahmewettbewerb

Bei komplexen Planungsleistungen wird die Vorschaltung eines „öffentlichen Teilnahmewettbewerbs“ empfohlen, auch wenn die zu erwartende Honorarsumme nicht die Schwellenwerte der VOF überschreiten sollte (bei Überschreitung bindend). Eine Vergabe soll dann an denjenigen erfolgen, der unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien, wie z. B. der Abwicklung von Referenzobjekten, dem Projektteam oder dem Gesamteindruck einer Präsentation, die bestmögliche Leistung erwarten lässt.


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4.5.3 Bau- und sonstige Leistungen

Vergabekriterien

In Abhängigkeit von der Objektgröße und den planerischen Anforderungen sowie der klassifizierten Schadstoffe sind geeignete Fachunternehmen für den Rückbau zu finden. In Ergänzung zu den Qualifikationsmerkmalen gemäß § 6 VOB/A sollten im Rahmen der Ausschreibung oder des Teilnahmewettbewerbs weitere Kriterien zur Überprüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit herangezogen werden. Weitere Hinweise gibt darüber hinaus die ATV Abbruch- und Rückbauarbeiten (DIN 18459). Für eine Beurteilung sollten unter anderem folgende Punkte beachtet werden (s. Anhang A-4.3):

  • Fachkunde und Erfahrung des Bauleiters
  • Klärung von Vertretungsmöglichkeiten
  • Eigenes technisches Fachpersonal
  • Nachweise der Qualifikation des Personals (z. B. Ausbildung, Fortbildung, Schulungen)
  • Nachweis von Qualitätssicherungssystemen
  • Zuständigkeiten und Kommunikationsabläufe im Unternehmen
  • Anzahl der Betriebsunfälle in den letzten 3 Jahren
  • Kosten- und Termintreue (Bestätigungen von anderen Auftraggebern)
  • Anzahl aktueller Baustellen zum Ausführungszeitraum
  • Versicherungsschutz (ausreichende Deckungssummen? Ausschluss von Asbest? Radiusklausel in Berufshaftpflicht des Bieters sollte ausgeschlossen sein).
  • Nachweis über beabsichtigte Beauftragung von Subunternehmern (mit Angaben des %-Anteils der Nachunternehmerleistungen am Gesamtvolumen)

Einige der genannten Kriterien sind beim Präqualifizierungssystem des BMU (s. Anhang A-4.3) berücksichtigt.


Qualifikation der Nachunternehmer

Da die komplette Abwicklung einer Rückbaumaßnahme in der Regel nicht durch ein einzelnes Unternehmen ausgeführt wird, sind im Rahmen der Bieterauswahl auch Qualifikationen der Nachunternehmer abzufragen. In der Regel handelt es sich dabei um Fachfirmen, die sich auf den Rückbau/Ausbau ausgewählter Schadstoffbelastungen spezialisiert haben (z. B. Asbest, Brandschäden) oder um Transportunternehmen und Entsorgungsfachbetriebe (Recyclinganlagen, Abfallannahmestellen etc.).

Weitere Hinweise zu deren Beurteilung/Auswahl werden im Anhang A-4.3 dargestellt.


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