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4.3 Ablauf einer Rückbaumaßnahme

Für eine effiziente bau- und verwaltungstechnische Durchführung der Gesamtbaumaßnahme muss die Planung in Zusammenarbeit von Bauherr, Architekten, Ingenieuren und gegebenenfalls zusätzlichen Sachverständigen erfolgen. Dabei ist eine abgestufte Herangehensweise zu präferieren.


Kleine und große Baumaßnahmen

Die Unterscheidung der Baumaßnahmen gemäß RBBau nach den Abschnitten D (Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten) und E (Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten) spielt vom Grundsatz her keine Rolle. Alle in den folgenden Abschnitten dargestellten Schritte sind dabei zu durchlaufen. Für jeden Einzelfall sind im Vorfeld der Umfang und der Detaillierungsgrad für die Bewertung der Bausubstanz und die Planung des Rückbaus festzulegen.

Entsprechende Hinweise werden hierzu in den folgenden Kapiteln und im Anhang A-4 dargestellt.


Komplettrückbau

Wird entschieden, dass auf einer Liegenschaft keine weitere Objektnutzung stattfinden soll bzw. für Neubaumaßnahmen das Baufeld vorzubereiten ist, kann nach Abb. 4.3 vorgegangen werden. Die Planungen von Neubau und Rückbau können unabhängig voneinander bearbeitet werden. Lediglich Abstimmungen zum zeitlichen Ablauf sowie zum Zustand des zukünftigen Baugrundes sind gemeinsam zu definieren.


Abb. 4.3: Regelablauf Komplettrückbau bzw. Baufeldfreimachung



Bauen im Bestand

Etwas anders stellt sich der Ablauf dar, wenn es um Objekte geht, die für eine Nachnutzung herzurichten sind oder modernisiert werden sollen. Hier ist eine wesentlich engere Verzahnung der Planungsbereiche erforderlich (s. Abb. 4.4).


Abb. 4.4: Regelablauf bei Baumaßnahmen im Bestand

 

Anders als bei Maßnahmen, die einen Komplettrückbau oder eine Baufeldfreimachung vorsehen, ist bei Bestandsmaßnahmen die stufenweise Bearbeitung durch einen iterativen Prozess zwischen der Planung des Rückbaus und der Bewertung der Bausubstanz zu ersetzen.


Planungssicherheit

Die Entscheidung, ob das bestehende Objekt für die zukünftige Nutzung technisch und wirtschaftlich hergerichtet werden kann, muss bereits in einer frühen Planungsphase getroffen werden. Entsprechend sind auch unter Berücksichtigung des begrenzten Einsatzes von Finanzmitteln frühzeitig Informationen über die erforderlichen baulichen Maßnahmen sowie deren Kosten zu erlangen. Hierbei ist die Entsorgung von Abfällen aus dem Rückbau bzw. der Schadstoffsanierung von hervorgehobener Bedeutung.

Das gilt sowohl für die Gesamtkosten der Objektherrichtung als auch für die Planungssicherheit. Fallweise kann sich die vorgesehene Nach- oder Weiternutzung als unwirtschaftlich herausstellen und die Entscheidung für einen Neubau fallen.


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