4.3 Ablauf einer Rückbaumaßnahme
Für eine effiziente bau- und verwaltungstechnische Durchführung der Gesamtbaumaßnahme muss die Planung in Zusammenarbeit von Bauherr, Architekten, Ingenieuren und gegebenenfalls zusätzlichen Sachverständigen erfolgen. Dabei ist eine abgestufte Herangehensweise zu präferieren.
Kleine und große Baumaßnahmen
Die Unterscheidung der Baumaßnahmen gemäß RBBau nach den Abschnitten D
(Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten) und E (Große Neu-, Um- und
Erweiterungsbauten) spielt vom Grundsatz her keine Rolle. Alle in den
folgenden Abschnitten dargestellten Schritte sind dabei zu durchlaufen. Für
jeden Einzelfall sind im Vorfeld der Umfang und der Detaillierungsgrad für
die Bewertung der Bausubstanz und die Planung des Rückbaus festzulegen.
Entsprechende Hinweise werden hierzu in den folgenden Kapiteln und im
Anhang
A-4 dargestellt.
Komplettrückbau
Wird entschieden, dass auf einer Liegenschaft keine weitere Objektnutzung stattfinden soll bzw. für Neubaumaßnahmen das Baufeld vorzubereiten ist, kann nach Abb. 4.3 vorgegangen werden. Die Planungen von Neubau und Rückbau können unabhängig voneinander bearbeitet werden. Lediglich Abstimmungen zum zeitlichen Ablauf sowie zum Zustand des zukünftigen Baugrundes sind gemeinsam zu definieren.
Abb. 4.3: Regelablauf Komplettrückbau bzw. Baufeldfreimachung
Bauen im Bestand
Etwas anders stellt sich der Ablauf dar, wenn es um Objekte geht, die für eine Nachnutzung herzurichten sind oder modernisiert werden sollen. Hier ist eine wesentlich engere Verzahnung der Planungsbereiche erforderlich (s. Abb. 4.4).
Abb. 4.4: Regelablauf bei Baumaßnahmen im Bestand
Anders als bei Maßnahmen, die einen Komplettrückbau oder eine Baufeldfreimachung vorsehen, ist bei Bestandsmaßnahmen die stufenweise Bearbeitung durch einen iterativen Prozess zwischen der Planung des Rückbaus und der Bewertung der Bausubstanz zu ersetzen.
Planungssicherheit
Die Entscheidung, ob das bestehende Objekt für die zukünftige Nutzung
technisch und wirtschaftlich hergerichtet werden kann, muss bereits in einer
frühen Planungsphase getroffen werden. Entsprechend sind auch unter
Berücksichtigung des begrenzten Einsatzes von Finanzmitteln frühzeitig
Informationen über die erforderlichen baulichen Maßnahmen sowie deren Kosten
zu erlangen. Hierbei ist die Entsorgung von Abfällen aus dem Rückbau bzw.
der Schadstoffsanierung von hervorgehobener Bedeutung.
Das gilt sowohl für die Gesamtkosten der Objektherrichtung als auch für die
Planungssicherheit. Fallweise kann sich die vorgesehene Nach- oder
Weiternutzung als unwirtschaftlich herausstellen und die Entscheidung für
einen Neubau fallen.