A-4 Planungsleistungen
- A-4.1 Leistungsbild Rückbauplanung
- A-4.2 Anforderungskatalog zur fachlichen Qualifikation von Ingenieurbüros und Fachplanern
- A-4.3 Anforderungskatalog zur fachlichen Qualifikation von ausführenden Unternehmen
- A-4.4 Unterlagen zur Rückbauplanung
- A-4.5 Technische Spezifikation – Abschlussdokumentation des Rückbaus
A-4.1 Leistungsbild Rückbauplanung
Vorbemerkung
Das folgende Leistungsbild deckt die erforderlichen
Arbeitsschritte/Leistungen für jegliche Rückbaumaßnahmen ab und dient somit
auch als „Checkliste“ für die Vorbereitung einer solchen Maßnahme. Dabei
reicht die Facette der Rückbaumaßnahmen von der einfachen Verlegung einer
Trennwand bis hin zur kompletten Liegenschaftsfreimachung. Unabhängig davon
muss sich der Beauftragende oder eine von ihm eingesetzte Person mit den
Anforderungen an die Rückbauplanung beschäftigen.
In jedem Fall sind die in der Spalte „Regelleistung“ dargestellten
Leistungen abzuprüfen. Je nach Art und Umfang der Rückbaumaßnahme kann die
Bearbeitungsintensität für einzelne oder auch mehrere Leistungsschritte sehr
gering oder überhaupt nicht erforderlich sein. Dieses ist in Vorbereitung
der Vergabe der Planungsleistung zu berücksichtigen und entsprechend bei der
Honorarfindung zu beachten.
Im Bereich „Eventualleistung“ sind markante Planungsleistungen aufgenommen,
die häufig im Rahmen von Rückbaumaßnahmen benötigt werden, aber auch durch
weitere an der Planung und Ausführung Beteiligte übernommen werden können
(z. B. SiGe-Leistungen in Verbindung mit parallel laufenden Neubaumaßnahmen).
In Einzelfällen sind weitere Leistungen frei zu vereinbaren.
Wie bei anderen Leistungsbildern auch sind die zu erbringenden
Planungsleistungen im Vorfeld mit dem Auftragnehmer festzulegen. Da die
auszuführenden Planungsleistungen im Rückbau nicht an Tafelwerten in
Anlehnung an die HOAI festzumachen sind, wird empfohlen, die Honorierung in
Anlehnung an die im AHO-Heft Nr. 18 „Planungsbereich Baufeldfreimachung“
(Arbeitshilfen zur Vereinbarung von Leistungen und Honoraren für den Planungsbereich „Baufeldfreimachung“, erarbeitet von der
AHO-Fachkommission „Baufeldfreimachung/Altlasten“, Nr. 18 der Schriftenreihe des AHO, Stand: August 2004, Bundesanzeiger)
dargestellten Beispiele zugrunde zu legen.
Die folgenden Abschnitte sind wie folgt gegliedert:
Abschnitt |
Enthaltene Leistungsphasen |
Zuordnung gem. RBBau |
Zuordnung gem. RBBau Abschnitt
D |
1 |
· Grundlagenermittlung · Vorplanung* |
Entscheidungsunterlage Bau (ES-Bau) |
Ausgabenanmeldung –
Bau (AABau – 2A/B) |
2 |
· Entwurfsplanung · Genehmigungsplanung |
Entwurfsunterlage Bau (EW-Bau) |
Nach Genehmigung Abarbeitung der weiteren Leistungsphasen der Abschnitte
2 und 3 ohne weitere Trennung / Unterbrechung |
3 |
Ausführungsvorbereitung mit · Ausführungsplanung · Vorbereiten der Vergabe · Mitwirken bei der Vergabe |
Ausführungsvorbereitung |
|
4 |
Überwachung und · Bauoberleitung · Fachtechnischer Bauleitung · Dokumentation |
Überwachung und Dokumentation |
Überwachung und |
*
Teile der Vorplanung fallen in die EW-Bau
Abschnitt 1: Grundlagenermittlung/Vorplanung
Grundlagenermittlung
In Abhängigkeit vom angewendeten Regelverfahren ist die Grundlagenermittlung
mit der „Grundlagenzusammenstellung“ der „Bestandsaufnahme und
Erstbewertung“ abzustimmen, da eine Vielzahl von Unterlagen und deren
Bewertung gleichzusetzen ist.
Im Rahmen der Grundlagenermittlung sind folgende Informationen
zusammenzustellen bzw. Aufgaben zu bearbeiten:
Regelleistung |
Kommentar |
Eventualleistung |
· Klären der Aufgabenstellung · Ermitteln der Nutzungsabsichten und Anforderungen des Nutzers an das Objekt
/ an die Liegenschaft · Ermitteln der Randbedingungen (Kosten, Zeit, Ort etc.) · Beraten zum gesamten Leistungsbedarf einschließlich Durchführung einer
initialen Ortsbegehung |
In einem
Aufklärungsgespräch sowie in der Auswertung vorhandener Unterlagen und einer
initialen Ortsbegehung sind die Absichten des Bauherren zu erkennen und zu
verstehen. Dabei sind die wesentlichen Eckpunkte des Projektes
herauszuarbeiten. Als Eckpunkte gelten unter anderem · Zustand des Objektes, · die Nutzungsabsicht, · der Realisierungszeitraum und · die finanzielle Ausstattung des Gesamtprojektes. Darüber hinaus ist abzuklären, ob durch den Bauherren bereits weitere
General- oder Fachplaner eingeschaltet und welche Aufgaben diesen übertragen
wurden. |
|
· Beschaffen der verfügbaren Bestandsunterlagen einschließlich Unterlagen
zu ggf. durchgeführten technischen Untersuchungen · Bewerten der verfügbaren Daten und Konkretisieren der Zielvorstellungen
im Hinblick auf Aktualität und Durchführbarkeit · Ermitteln des Leistungsumfanges und der erforderlichen Vorarbeiten |
Seitens des AG sind alle Unterlagen, insbesondere Pläne, Gutachten und
andere bautechnische Dokumente, aus denen die verwendeten Baustoffe, Bauteile
und Einbauten hervorgehen, zu übergeben. Die Unterlagen sind auf ihre Vollständigkeit, Plausibilität und Aussagefähigkeit
zu überprüfen und zu bewerten. Anhand der zur Verfügung stehenden Unterlagen sowie den v.g. Leistungen
hat der Planer den Auftraggeber/Bauherren hinsichtlich weiterer erforderlicher
Leistungen zu beraten. |
· Vervollständigen/ggf. Aktualisieren der vorhandenen Unterlagen,
Daten und Informationen, wenn nötig durch zusätzliche Untersuchungen, soweit
diese nicht dem Leistungsumfang der „Bestandsaufnahme und Erstbewertung“
und/oder der „Technischen Untersuchung“ entsprechen (z. B. technische
Untersuchungen zur Konstruktion des Rückbauobjektes). · Erstellen von Bestandsplänen (z. B. Gebäude, Versorgungsinfrastruktur,
Außenanlagen etc.). |
· Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung
fachlich Beteiligter · Zusammenfassen der Ergebnisse in Berichtsform |
Das gilt insbesondere auch für erforderliche Leistungen, die in die
Geltungsbereiche anderer Baufachlicher Richtlinien des Bundes fallen und im kausalen
Zusammenhang mit dem Rückbauvorhaben stehen. Daraus abzuleitender Planungs-
und/oder Untersuchungsbedarf ist nach den Verfahrensanweisungen der
entsprechenden Baufachlichen Richtlinien durchzuführen. Neben den genannten Eventualleistungen kann auch die Erfordernis zur
Durchführung · der „Bestandsaufnahme und Erstbewertung“ sowie · der „Technischen Untersuchung“ in Teilen oder im Ganzen gegeben sein. Falls entsprechende Leistungen
zu erbringen sind, ist der weitere Planungsablauf bis zur Vorlage der Ergebnisse
zu unterbrechen. |
· Zusammenstellung des erforderlichen Leistungsumfangs und Aufstellen
der Leistungsbeschreibungen/ · Mitwirken bei der Vergabe |
Vorplanung
Regelleistung |
Kommentar |
Eventualleistung |
· Analyse der Grundlagen · Abstimmen der Zielvorstellungen |
Diese Regelleistungen sind nur dann zu erbringen, wenn erst ab dieser
Leistungsphase Dritte beauftragt werden, der Planer zwischen
Grundlagenermittlung und Vorplanung gewechselt werden soll und/oder aufgrund
von langfristigen Unterbrechungen ggf. Zielstellungen/Anforderungen
geändert wurden. |
|
· Untersuchung von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf
bauliche und konstruktive Merkmale des Objektes, Zweckmäßigkeit,
Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit · Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen
Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer
Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der
Planung fachlich Beteiligter · Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge,
Vorgänge und Bedingungen |
Für das Rückbauobjekt sind unter Berücksichtigung der Zielvorgaben die
möglichen Herangehensweisen zu prüfen. Im Wesentlichen sind dabei die
konstruktiven Merkmale, die verwendeten Baustoffe und -produkte unter
Berücksichtigung ihrer stofflichen Eigenschaften sowie die örtlichen
Randbedingungen zu berücksichtigen. Dabei sind die Rückbauverfahren und die
zugehörigen Bauabläufe auf ihre Eignung zu prüfen. In besonderen Fällen, z. B. bei „Bestandsmaßnahmen“, kann eine Prüfung
von alternativen Verfahren durch Vorversuche erforderlich sein (z. B.
Ausbauverfahren Asbest oder Versiegelung etc.). Ergebnisse, die das Objekt/Baufeld sowie die damit verbundenen
Leistungen betreffen und in den Geltungsbereich anderer Baufachlicher Richtlinien des
Bundes fallen, sind bei der Erstellung des Planungskonzeptes einzuarbeiten. |
· Vorbereiten erforderlicher Vorversuche zur vergleichenden Bewertung
von Sanierungsalternativen einschl. Mittelbedarfsplanung · Vergabe der Vorversuche an Dritte · Überwachung / Dokumentation der Vorversuche · Einarbeitung von Planungs-/Untersuchungs-ergebnissen aus den Geltungsbereichen
anderer Baufachlicher Richtlinien des Bundes (z. B. BFR BoGwS, BFR KMR etc.) |
· Aufstellen eines objektspezifischen Schadstoff- und Abfallkatasters
einschl. Darstellung der Entsorgungs- und Verwertungsmöglichkeiten sowie der
anfallenden Mengen und Abfallschlüssel (Abfallentsorgungskonzept) · Kostenermittlung „ES-Bau“ in Anlehnung an die DIN 276 · Zusammenstellung aller Unterlagen für die „ES-Bau“ |
Je nach Art und Umfang der Maßnahmen kann die Erfordernis zur
Erstellung eines SiGe-Plans gem. BauStellV erforderlich sein. Ggf. ist ein
SiGeKo auch in der Ausführungsphase einzusetzen. Anforderungen der Rückbauverfahren im Hinblick auf die geltenden
„Technischen Regeln“ sind zu berücksichtigen (z. B. TRGS 519 – Asbest). Gleiches gilt für die Erstellung eins A+S-Plans gem. BGR 128 bei
Vorhandensein von Kontaminationen im Rückbauobjekt. Die Regelleistungen zur „Kostenermittlung“ und zur „Zusammenstellung“
sind nur im Zusammenhang mit RBBau, Abschnitt E „Große Baumaßnahmen“ zu
erbringen. |
· Erarbeiten und Darstellen des Arbeitsverfahrens und Darlegen der
Notwendigkeit eines Arbeits- und Sicherheitsplans gemäß BGR 128 sowie eines
SiGe-Plans gem. BauStellV |
Werden Planungsleistungen im Rahmen der
RBBau, Abschnitt E „Große Baumaßnahmen“ durchgeführt, so ist die Vorplanung
an dieser Stelle bis zur Genehmigung der „Entscheidungsunterlage Bau“
(ES-Bau) zu unterbrechen.
Bei Planungsleistungen gemäß RBBau, Abschnitt D „Kleine Baumaßnahmen“ sind
die v.g. Leistungen in Vorbereitung der Ausgabenanmeldung – Bau (AABau –
2A/B) zu erbringen. Nach deren Genehmigung ist die Planung ohne weitere
Unterbrechung bis Abschnitt 3 fortzuführen.
Nach der Genehmigung der ES-Bau ist das Verfahren bei „Großen Baumaßnahmen“
mit der „Entwurfsunterlage Bau“ (EW-Bau) gemäß RBBau, Abschnitt E mit
folgenden Leistungsschritten wieder aufzunehmen:
Regelleistung |
Kommentar |
Eventualleistung |
· Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten
über die Genehmigungsfähigkeit · Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen |
Es ist zu klären, ob die im Planungskonzept favorisierten Verfahren
zum Rückbau genehmigungsrechtlich Bestand haben (z. B. Sprengungen,
emissionsrechtliche Belange). Auf Basis der Verhandlungen sind ggf.
Korrekturen am Planungskonzept vorzunehmen bzw. Handlungsspielräume aufzuzeigen.
|
|
· Kostenschätzung (einschl. Überarbeitung der Kostenermittlung „ES-Bau“) |
Zusammenstellen der wesentlichen Kostengrößen in Anlehnung an die DIN
276. Die Kostenschätzung ist unter Zugrundelegung marktüblicher Preise und
den geschätzten Mengen/Massen durchzuführen. Vergleichbare und aktuelle
Ausschreibungs- und Abrechnungsergebnisse sind heranzuziehen. Zur Gliederung/Struktur wird auf die ITVA-Arbeitshilfe „Kostenstrukturen im
Flächenrecycling“ verwiesen. |
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· Zusammenstellung/Dokumentation aller Vorplanungsergebnisse · Erläutern und einmaliges Präsentieren der Ergebnisse |
|
· Präsentation/Erläuterung vor verschiedenen Gremien des Auftraggebers
|
Abschnitt 2 (Entwurfs- und Genehmigungsplanung)
Regelleistung |
Kommentar |
Eventualleistung |
· Durcharbeiten des Rückbaukonzepts unter Berücksichtigung aller
fachspezifischer Anforderungen und unter Verwendung der Beiträge anderer an
der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf |
Dieser Arbeitsschritt ist bei einer nicht unterbrochenen Beauftragung
und zeitnahen Bearbeitung zu den vorherigen Planungsphasen eher von
untergeordneter Bedeutung, da diese Arbeiten in der Regel mit Abschluss der
Vorplanung bereits erledigt sind. Im Fall eines Planerwechsels ist dieser
Position ein erhöhter Aufwand beizumessen. Ähnlich ist es bei nachträglichen
Änderungen des Auftraggeberkonzeptes. |
· Aufstellen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes gemäß
BauStellV · Erarbeiten eines Arbeitsschutz- und Sicherheitsplanes inkl.
Messprogramm und Immissionsschutzkonzept gemäß BGR 128 |
· Überarbeiten/Erstellen des Abfallentsorgungs-konzeptes auf Basis des
Schadstoff-/Abfallkatasters · Bauzeiten- und Kostenplan · Erläuterungsbericht zum Rückbau einschl. der visuellen Darstellung von
Zwischenbauzuständen und des Endzustandes (Lagepläne, Schnitte etc.) |
Kernstück der Entwurfsplanung ist das Aufstellen des Abfallentsorgungskonzeptes.
Hierin sind sämtliche anfallenden Rückbaumassen katalogisiert nach Abfallart,
Menge, Belastungsgrad und Entsorgungsweg zusammenzustellen. Parallel dazu ist
der Bauzeiten- und Kostenplan aufzustellen. Es ist darauf zu achten, dass die
Abläufe der einzelnen Rückbauschritte, der damit verbundenen Kosten und
Entsorgungsmaßnahmen logistisch aufeinander abgestimmt sind. Die Rückbaumaßnahme ist umfassend in der zeitlichen, technischen und
logistischen Abwicklung darzustellen. Bei größeren Maßnahmen, z. B. bei
mehreren Bauwerken und baulichen Anlagen, sind diese ggf. objektspezifisch
darzustellen. Im Hinblick auf die genannten Eventualleistungen ist anzumerken, dass
diese insbesondere bei der Schadstoffsanierung von Gebäuden zum Tragen
kommen. Hier sind beispielsweise für durchgeführte Abschottungen
(Sicherungsmaßnahmen) entsprechende Überwachungsmaßnahmen zu planen, die eine
langfristige Eignung des Systems sicherstellen. |
· Erarbeiten eines begleitenden Beprobungskonzeptes einschließlich
Planung der Erfolgskontrollen und Abnahmen · Planen der Nachsorge bzw. Langzeitüberwachung beim Bauen im Bestand
(Sicherungsmaßnahmen) |
· Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten
über die Genehmigungsfähigkeit |
Entsprechende Verhandlungen können je nach Art und Umfang der
Rückbaumaßnahme einen bedeutenden Umfang im Rahmen der Planung annehmen.
Während kleinere Maßnahmen im Bestand in der Regel mit einem minimalen
Aufwand, z. B. mit Behörden nur in Bezug auf das Abfallmanagement oder bei
Gebäudebetrieb mit entsprechenden internen Stellen, durchzuführen sind, kann
es bei umfangreichen Rückbaumaßnahmen oder Schadstoffsanierungen zu mehreren
Abstimmungsebenen und -runden kommen (z. B. Beeinträchtigungen von Anliegern,
Gesundheitsschutz, Entsorgungsmaßnahmen, Andienungspflichten etc.) |
|
· Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs aufgrund von Bedenken und Anregungen |
|
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· Kostenberechnung und Vergleich mit der Kostenschätzung |
Für den endgültigen Entwurf sind die Kosten zu berechnen und der
Kostenschätzung gegenüberzustellen. |
|
· Erarbeiten und Zusammenstellen aller Unterlagen für die ggf. nach
öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder
Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen unter
Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. |
In manchen Bundesländern sind Rückbaugenehmigungen einzuholen. Darüber
hinaus sind in der Vorbereitung auch für die Maßnahme erforderliche
Sperrungen im öffentlichen Verkehrsraum oder aber auch Sondergenehmigungen
für Schwerlasttransporte erforderlich, die im Rahmen der Planung mit den zuständigen
Behörden abzuklären sind. In manchen Bundesländern besteht für gefährliche Abfälle eine Andienungspflicht.
Die zuständige Andienungsstelle weist entsprechend der angegebenen
Abfallarten die Entsorgungsstelle(n) zu. Die Antragstellung erfolgt auf Basis
des Abfallentsorgungskonzeptes. Ob eine Andienungspflicht (in der Regel für
gefährliche Abfälle) besteht, ist für jeden Einzelfall vorab zu klären. Die
benannten Entsorgungsstellen sind dann verbindlich und im Rahmen der
Ausführungsvorbereitung in die Verdingungsunterlagen aufzunehmen. |
· Vorbereitung und Einholung der Entsorgungsgenehmigung bzw. der
Zuweisungen zur Abfallentsorgung bei der zuständigen Andienungsstelle |
· Einreichen dieser Unterlagen |
|
|
· Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen
und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung
fachlich Beteiligter |
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· Ändern der Genehmigungsunterlagen infolge von Umständen, die der Auftragnehmer
nicht zu vertreten hat |
· Erläutern und Präsentieren der Ergebnisse vor einem Gremium des Auftraggebers
|
Festlegung des notwendigen Rahmens |
· Teilnahme an weiteren Erörterungsterminen sowie Mitwirken bei der
Abfassung der Stellungnahmen. |
Abschnitt 3 „Ausführungsvorbereitung“
Regelleistung |
Kommentar |
Eventualleistung |
· Durcharbeiten der Planungsunterlagen bis zur ausführungsreifen Lösung · Fortschreiben des Abfallentsorgungskonzeptes · Erarbeiten der
Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und
Integrierung ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung |
|
· Fortschreiben des
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes gemäß Baustellenverordnung · Fortschreiben des
Arbeitsschutz- und Sicherheitsplanes gemäß BGR 128 |
· Fortschreiben der Kostenberechnung und Vergleich mit der
Kostenschätzung |
|
· Fortschreiben des
begleitenden Beprobungskonzeptes |
· Zeichnerisches und
rechnerisches Darstellen der Maßnahme mit allen für das Ausführen notwendigen
Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen
Maßstäben |
|
|
· Fortschreiben des
Bestandsplans während der Ausführung, besonders mit der Erfassung von Aushubsohlen
oder Baufeldebenen, von vorhandenen Bauhindernissen und von neu errichteten
Gebäuden, Ausbauten, Ingenieurbauwerken etc. einschl. des dabei verwendeten
Materials |
|
|
· Ermitteln und
Aufgliedern der Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge
anderer an der Planung fachlich Beteiligter |
|
|
· Auf- und
Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen, insbesondere Anfertigen der
Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen und der Besonderen und
Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen · Festlegen der
wesentlichen Ausführungsphasen |
Für komplexe Vorhaben bietet es sich in der Regel an, vorab einen
Teilnahmewettbewerb durchzuführen, um geeignete Bieter für die Aufgabe zu
filtern. Die Vorbereitung und Durchführung eines Teilnahmewettbewerbes stellt
eine „besondere“ Leistung dar, die gesondert zu vergüten ist. Trotz der
Mehraufwendungen in der Ausführungsvorbereitung hat das Ergebnis des
Teilnahmewettbewerbes in den meisten Fällen den Vorteil, dass in der Regel
die für die reibungslose Durchführung der Maßnahme notwendige Fachkompetenz
und Zuverlässigkeit durch den Bieterkreis gewährleistet wird. |
· Erarbeiten der erforderlichen Unterlagen für die Durchführung eines
Teilnahmewettbewerbes · Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerbes einschließlich
Auskunftserteilung an potenzielle Bieter · Prüfen und Werten von Teilnahmeanträgen einschließlich
Auswertungsprotokoll und Empfehlung zur Angebotsaufforderung · Vorbereiten und Mitwirken an Aufklärungsgesprächen einschl. Dokumentation |
· Einholen von
Angeboten |
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· Prüfen und Werten
der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach
Teilleistungen unter Mitwirkung aller fachlich Beteiligten |
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· Verhandlung mit
Bietern |
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· Kostenanschlag und
Vergleich mit der Kostenberechnung |
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· Mitwirken bei
Verhandlungen mit Bietern · Mitwirken bei der
Auftragserteilung |
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Abschnitt 4: Überwachung und Dokumentation
Regelleistung |
Kommentar |
Eventualleistung |
· Überwachen der Ausführung der Leistungen auf Übereinstimmung mit den
zur Ausführung genehmigten Unterlagen, dem Bauvertrag sowie den allgemein
anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften |
Die im Folgenden dargestellten Regelleistungen berücksichtigen Leistungen, die im klassischen Sinn einer „Bauoberleitung“ und/oder einer
„örtlichen Bauüberwachung“ gemäß HOAI zuzuordnen sind. Es ist vorab zu
klären, ob die Leistungen durch einen Dritten oder die Bauverwaltungen des
Bundes und der Länder selbst durchzuführen sind. |
· Abstecken der Hauptachsen und des Sanierungsobjektes; Sanierungsbereich
örtlich kennzeichnen |
· Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, insbesondere
Prüfen auf Übereinstimmung und Freigeben von Plänen Dritter · Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Bauzeitenplans |
In vielen Fällen ist es sinnvoll, die erforderlichen Leistungen des SiGeKo
sowie des BGR 128-Koordinators und die Bauüberwachung zu koppeln. Dieses
Verfahren vereinfacht in der Regel die Kommunikation auf der Baustelle und
ist in der Regel auch kosteneffizienter. Es ist zu berücksichtigen, dass die
notwendigen Zeiträume zur Erfüllung der gestellten Aufgaben ausreichend
bemessen sind. Darüber hinaus sind bei komplexeren Maßnahmen getrennte Kontrollfunktionen
ggf. positiv im Hinblick auf eine klare Trennung von Ausführung und
Überwachung. |
· Wahrnehmen der Funktion eines Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinators · Überwachen auf Einhaltung des Arbeitsschutz- und Sicherheitsplanes
gemäß BGR 128 |
· Überwachen auf Einhaltung des Abfallentsorgungskonzeptes |
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· Führen eines Bautagebuches |
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· Erstellen von Zwischenberichten |
· Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen |
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· Zusammenfassendes Darstellen der Ergebnisse der begleitenden Beprobung |
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· Abnahme der Leistungen unter Mitwirkung anderer fachlich Beteiligter
unter Feststellen von Mängeln und Anfertigen einer Niederschrift über das
Ergebnis der Abnahme · In Verzug setzen der ausführenden Unternehmen · Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten
Mängel |
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· Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran · Rechnungsprüfung · Auflisten der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche |
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· Erstellen der Abschlussdokumentation durch systematische Zusammenstellung
der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse |
Bei Rückbaumaßnahmen im Bestand ist eine ausführliche Dokumentation
und deren Darstellung in einem Bestandskataster bedeutend für die
langfristige Beurteilung der Maßnahme. Das gilt insbesondere für die
Sanierung von Gebäuden im Hinblick auf die Beseitigung oder auch Sicherung
von schadstoffbehafteten Bauteilen/-körpern. Insbesondere bei
Sicherungsmaßnahmen ist die nachhaltige Wirkung zu dokumentieren und zu
überwachen. |
· Aufstellen und Fortschreiben des Bestandskatasters · Fortschreiben der Ergebnisse in einem Geoinformationssystem · Aufstellen eines Nachsorge- bzw. Langzeitüberwachungskonzeptes mit Zeitplan |
· Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden
Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag · Kostenfeststellung |
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· Baufeldbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der
Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden
Unternehmen |
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· Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der
Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum
Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistungen auftreten |
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· Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen |
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A-4.2 Anforderungskatalog zur fachlichen Qualifikation von Ingenieurbüros und Fachplanern
Der Anforderungskatalog steht in der Download-Spalte als Word-Dokument zur Verfügung.
A-4.3 Anforderungskatalog zur fachlichen Qualifikation von ausführenden Unternehmen
Der Anforderungskatalog steht in der Download-Spalte als Word-Dokument zur Verfügung.
A-4.4 Unterlagen zur Rückbauplanung
Die Aufstellung des Anhangs A-4.4 steht in der Download-Spalte als Word-Dokument zur Verfügung. Sie umfasst sämtliche relevanten Unterlagen, die im Rahmen der Rückbauplanung erstellt werden bzw. vorzulegen sind. Die Aufstellung dient als Checkliste für den Auftraggeber.
A-4.5 Technische Spezifikation – Abschlussdokumentation des Rückbaus
A Einführung
Die durchgeführten Rückbaumaßnahmen sowie vor allem Angaben zur Entsorgung
der angefallenen Abfälle sind in einem zusammenfassenden Bericht
entsprechend den folgenden Hinweisen übersichtlich durch die fachtechnische
Begleitung der Maßnahme darzustellen bzw. zu dokumentieren. Diese textlichen
Beschreibungen werden ergänzt und unterstützt durch Tabellen, Abbildungen,
Graphiken, Pläne usw., die in den Text eingebunden oder als Anlagen
beigefügt sind.
Welche Beschreibungen und Darstellungen für eine nachvollziehbare
Dokumentation im Einzelfall erforderlich sind, liegt letztlich in der
Verantwortung des Auftragnehmers. Als Kalkulationsgrundlage und auch zur
Erleichterung der Bearbeitung durch den Auftraggeber ist eine einheitliche
Berichtsstruktur in Form einer Mustergliederung vorgegeben. Diese stellt
inhaltliche Mindestanforderungen dar und gibt eine formale Reihenfolge vor,
von der entsprechend der Aufgabenstellung abgewichen werden kann.
B Allgemeines
Jeder Bericht ist mit Deckblatt, Inhalts-, Anlagen- und Literaturverzeichnis
zu versehen. Jede Seite des Berichtes sollte eine Kopfzeile enthalten, in
der der Name der Liegenschaft (oder eine andere eindeutige Bezeichnung)
sowie die Seitenzahl stehen.
Die Anzahl der Berichte wird seitens des Auftraggebers festgelegt.
Zusätzlich ist eine digitale Dokumentation zu liefern (PDF-Format bzw. nach
Vorgabe des Auftraggebers).
C Gliederung
Deckblatt
- Bezeichnung (Vorabzug/Endbericht)
- Titel
- Name der Liegenschaft,
Liegenschaftsnummer, ggf. Gebäude/Fläche
- Auftraggeber (ggf. Projektmanager)
- Auftragnehmer
- Auftrag vom: Datum
- Anzahl der Seiten, Abbildungen, Anlagen
- Gutachter: Firma, Namen
- Ort und Datum der Fertigstellung
- Nummer des Exemplars
Inhaltsverzeichnis
mit Angabe von Seitenzahlen
Anlagenverzeichnis
Literaturverzeichnis
Text
1 Anlass und Aufgabenstellung
- Auftraggeber, Auftragsdatum
- Auftragnehmer
- Aufgabenstellung gemäß Leistungsbeschreibung (Inhalt und Grund der
Beauftragung)
- Grundlagen der Beauftragung
(Angebote, Verträge)
2 Standortbeschreibung
- Lage, Fläche, bauliche Anlage
- kurze Zusammenfassung der Ergebnisse der vorhergehenden Untersuchungen
3 Durchgeführte Arbeiten
3.1 Projektbeteiligte
- Subunternehmer
(Name, Auftragsart, -umfang)
- beteiligte Behörden
- sonstige
3.2 Arbeitsschritte und zeitlicher Ablauf
- Erläuterung der Arbeitsschritte (Entrümpelung, Demontage, Entkernung usw.)
- eingesetzte Techniken (Geräte)
- zeitlicher Ablauf z. B. nach Rückbaufortschritt
- Besonderheiten und Abweichungen von der Planung (Rückbaukonzept)
3.3 Fachgutachterliche Begleitung
- Aufgaben und Umfang der
fachgutachterlichen Begleitung
3.4 Probennahme, Analytik und Deklaration
- zusammenfassende Erläuterung der
Probennahme und Deklarationsanalytik
- Ergebnisse der Deklaration vorrangig in den Anlagen (Verweise)
3.5 Arbeitssicherheit/Emissions- und
Nachbarschaftsschutz
- Erläuterung der eingesetzten
Arbeitsschutzmaßnahmen
- Maßnahmen zum Emissions- und
Nachbarschaftsschutz (z. B. Staub, Lärm)
3.6 Maßnahmen zur Beweissicherung
Erläuterungen von Maßnahmen zur Beweissicherung,
z. B. zu benachbarten
Gebäuden
3.7 Entsorgungswege und Stoffströme
- Erläuterung der Entsorgungswege, nach Abfallarten
- Verweis auf Entsorgungsnachweise
4 Kosten
Zusammenstellung sämtlicher Rückbau- und Entsorgungskosten
5 Standortsituation nach dem Rückbau
- Erläuterung der baulichen Situation nach Abschluss des Rückbaus, z.
B. noch
bestehende Bauwerksreste
- Zustand der Fläche (z. B. Wiederauffüllungen, Verfüllungen von Hohlräumen)
6 Empfehlungen und weitergehende
Maßnahmen, Zusammenfassung
- abschließende Beurteilung
- Empfehlungen im Hinblick auf Nachnutzung
- Zusammenfassung
Anlagen
1 Kartographische Darstellung
- Übersichtskarte
- Bestandsplan vor dem Rückbau
- Bestandsplan nach dem Rückbau
Hinweis: Eine Karte enthält
- Rahmen, Legende, Nordpfeil,
- Titel bzw. Schriftfeld mit Titel der Karte, Name des Bearbeiters, des
Auftragnehmers, Datum der Bearbeitung, Blattnummer, Anlage-Nummer (nach DIN
6771),
- Maßstableiste mit Maßstabzahl
(Maßstabsangaben nach DIN ISO 5455),
- Zitierleiste.
2 Behördliche Nachweise und wichtiger Schriftverkehr
- Voranmeldung des Rückbaus an
Gewerbeaufsicht
- Anmeldung Arbeiten gemäß TRGS 519 (Asbest)
- ggf. Schriftverkehr zur liegenschaftsinternen Verwertung von Rückbaumaterial
- sonstige für den Rückbau wichtige Nachweise/Schreiben
3 Laborberichte (Analysen), ggf. Probennahmeprotokolle
4 SiGePlan
5 Fotodokumentation
- Situation vor dem Rückbau
- Dokumentation des Bauablaufs
(Besonderheiten)
zur Standortsituation nach Abschluss
- Rückbau
6 Entsorgungsnachweise
7 Tabellarische Zusammenstellung der Entsorgungsnachweise
- gefährliche Abfälle
- nicht gefährliche Abfälle
8 Datenträger (zu Ex. ...)
Auf dem Datenträger ist der gesamte Bericht (Textteil, Anlagen ggf. außer 6)
im PDF-Format und in einem vom Auftraggeber vorgegebenen Format abzugeben.