A-1.3 Arbeitsschutzrecht
Regelungen der EU
Kurztext |
Langtext |
RL 89/391/EWG |
Richtlinie über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der
Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit
(Rahmenrichtlinie) |
Regelungen des Bundes bzw. mit bundesweitem Geltungsbereich
Kurztext |
Langtext |
ArbSchG |
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur
Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei
der Arbeit |
ArbStättV |
Verordnung über Arbeitsstätten |
ASiG
|
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte
für Arbeitssicherheit |
BaustellV |
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen |
BetrSichV |
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung
von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim
Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des
betrieblichen Arbeitsschutzes |
BGR 128 |
Berufsgenossenschaftliche Regeln – Kontaminierte Bereiche |
BGR 500 |
Berufsgenossenschaftliche Regeln – Betreiben von Arbeitsmitteln |
BGV A1 |
Unfallverhütungsvorschrift – Grundsätze der Prävention |
BGV C22 |
Unfallverhütungsvorschrift -
Bauarbeiten (Prävention Hochbau, Tiefbau) |
BioStoffV |
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit
biologischen Arbeitsstoffen |
ChemG |
Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen |
DruckLV |
Verordnung über Arbeiten in Druckluft |
GefStoffV |
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen |
LärmVibrations-ArbSchV |
Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und
Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung) |
LasthandhabV |
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung
von Lasten bei der Arbeit |
PSA-BV |
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung
persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit |
RAB 10 |
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen 10: Begriffsbestimmungen
(Konkretisierung von Begriffen der BaustellV) |
RAB 30 |
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen 30: Geeigneter Koordinator
(Konkretisierung zu § 3 BaustellV) |
RAB 31 |
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen 31: Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplan – SiGePlan |
RAB 33 |
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen 33: Allgemeine Grundsätze nach
§ 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung |
RVO |
Reichsversicherungsordnung |
SGB VII |
Sozialgesetzbuch VII – Gesetzliche Unfallversicherung |
TRGS 201 |
Technische Regel für Gefahrstoffe 519: Einstufung und Kennzeichnung
bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen |
TRGS 519 |
Technische Regel für Gefahrstoffe 519: Asbest:
Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten |
TRGS 520 |
Technische Regel für Gefahrstoffe 520: Errichtung
und Betrieb von Sammelstellen und zugehörigen Zwischenlagern für Kleinmengen
gefährlicher Abfälle |
TRGS 521 |
Technische Regel für Gefahrstoffe 521: Abbruch-, Sanierungs- und
Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle |
TRGS 524 |
Technische Regel für Gefahrstoffe 524: Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten
in kontaminierten Bereichen |
VdS 2357 |
Richtlinien zur Brandschadenssanierung |